Führerschein mit 17 Jahren

Seit 01.01.2007 ist es in Sachsen-Anhalt möglich, die Fahrerlaubnis für Klasse B (Pkw) ab 17 Jahren zu erwerben. Dabei handelt es sich um das begleitete Fahren mit einem Erwachsenen bis zum 18. Geburtstag um Fahrpraxis zu sammen und von den Erfahrungen der Begleitpersonen zu profitieren.

Die Ausbildung:

Die einzigen Unterschiede zum normalen Führerschein sind die Möglichkeit bereits ab 16 1/2 Jahren mit der Ausbildung zu beginnen und einige Zusatzgebühren der Fahrerlaubnisbehörde für notwendige Bescheinigungen. Die Etappen und Kosten der Fahrschulausbildung bleiben gleich. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, an einem Ferienkurs teilzunehmen und so die Theorie schnell zu erlernen.

Der Führerschein:

Den richtigen Kartenführerschein für die Klasse B (Pkw) gibt es erst ab 18 Jahren. Für das begleitete Fahren wird eine Prüfungsbescheinigung (Extrakosten 7,70 €) ausgestellt, die zum Führen eines Autos bis zum 18. Geburtstag berechtigt. Darauf eingetragen sind die Begleitpersonen, mit denen das Fahren erlaubt ist. Der Kartenführerschein kann ab dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle abgeholt werden und dann ist auch das Fahren ohne Begleitung möglich.

Die Begleitperson(en):

Eine Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein und darf höchstens 3 Punkte im Zentralregister haben.
Die Eintragung der Begleitpersonen bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und kostet je Person zwischen 1,50 € und 10 € für die Überprüfung plus 3,30 € für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister.

Weitere Informationen:

Mehr Infos gibt es natürlich ab sofort in unserem Büro, per Telefon (85 73 90) und per E-Mail (mail@vi-md.de). Unser Internettipp: www.fahrenab17.de