Berufskraftfahrerqualifizierung
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern neu. Es fußt auf der Richtlinie 2003/59/EG und ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Lkw- und Busfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung und der für sie nun verpflichtenden 35-stündigen Weiterbildung.
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden. Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt. Sie bilden auch die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer anbieten.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:
Anforderungen an den Fahrer seit 10.09.2008 (Bus) bzw. seit 10.09.2009 (Lkw)*
| Führerschein- erwerb |
Grundqualifikation** | 5 Jahre Fahrerberuf |
Weiterbildung | 5 Jahre Fahrerberuf |
Weiterbildung | |
| 35 Stunden | 35 Stunden | |||||
| Beschleunigte Grundqualifikation*** | (5 x 7) | (5 x 7) |
* War der Fahrer vor den Stichtagen bereits in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, so hat er nur eine Weiterbildung zu absolvieren.
** Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung
*** Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung
Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:
- für Bus-Fahrer bis einschließlich 9. September 2013,
- für Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014.
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins gleichlaufen zu lassen, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Bus-Fahrern und bei Lkw-Fahrern bis einschließlich 9. September 2016 erfolgen.
Termine Berufskraftfahrerqualifizierung Lkw 2012

Termine Berufskraftfahrerqualifizierung Bus 2012

