Vorbereitung auf die Ortskundeprüfung
Termine 2012
| Vorbereitung (Fahrschule) |
Prüfung (Straßenverkehrsamt) |
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| 20. 12. 2011 | 09. 01. 2012 | ||
| 17. 01. 2012 | 06. 02. 2012 | ||
| 21. 02. 2012 | 05. 03. 2012 | ||
| 13. 03. 2012 | 02. 04. 2012 | ||
| 17. 04. 2012 | 07. 05. 2012 | ||
| 08. 05. 2012 | 04. 06. 2012 | ||
| 19. 06. 2012 | 09. 07. 2012 | ||
| 10. 07. 2012 | 06. 08. 2012 | ||
| 21. 08. 2012 | 03. 09. 2012 | ||
| 11. 09. 2012 | 01. 10. 2012 | ||
| 16. 10. 2012 | 05. 11. 2012 | ||
| 13. 11. 2012 | 03. 12. 2012 | ||
| 11. 12. 2012 | Jan. 2013 |
Unterricht
Der Unterricht findet ab 10 Uhr in unserer Fahrschule in der Turmschanzenstraße statt.
Prüfung
Die Ortskundeprüfung findet jeweils ab 8.00 Uhr in der Straßenverkehrsabteilung Magdeburg in der Tessenowstraße 15 statt.
Informationen
In der Bundesrepublik Deutschland muss zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxis vor der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde oder nach Landesrecht bestimmte Stelle)
eine Ortskundeprüfung zum Nachweis der Ortskenntnisse abgelegt werden (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 Fahrerlaubnis-Verordnung).
Andere Namen für die Ortskundeprüfung sind Ortskenntnisprüfung, Taxiprüfung und Ortskenntnisnachweis. Bei Gemeinden mit einer Größe von mehr als 50.000 Einwohnern, muss diese Prüfung auch beim Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit Mietwagen abgelegt werden.
Der Umfang einer solchen Prüfung unterliegt den Regelungen der erteilenden Behörden.
Sie erstreckt sich örtlich auf den in der regionalen Taxitarifordnung festgelegten Pflichtfahrbereich
(für diesen besteht Beförderungspflicht).
Folgenden Themenkomplexe, die Landeshauptstadt Magdeburg betreffen, werden geprüft:
Tourismus: z.B. Hotels, Gaststätten, Sport- und Kulturstätten und die Straßen, in welchen sich diese befinden
Behörden: Standorte von z.B. Polizeirevieren, Ämtern und Ministerien
Bereich Soziales: Ausgewählte Krankenhäuser und Apotheken mit Angabe von Namen und Straßen
Lagebeschreibungen: Wegbeschreibungen von Abfahrtsort zum Zielort (Benennung der Straßen, die durchfahren werden), Benennung der Standorte von Taxihalteplätzen. Zuordnung ausgewählter Straßen zu den Stadtteilen In der Ortskundeprüfung werden ausschließlich Einrichtungen und Straßen abgefragt, deren Anschriften öffentlich im Telefon-, bzw. Branchenbuch, im Stadtplan oder im Internet bekannt gegeben sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Schreibzeug
Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung: 45,00 EUR pro Teilnehmer Nach vorheriger Abstimmung eines Termines besteht auch die Möglichkeit der Einzelabnahme der Ortkundeprüfung. Die Gebühr hierfür beträgt dann 55,00 EUR
