Vorbereitung auf die Ortskundeprüfung

Termine 2012

  Vorbereitung
(Fahrschule)
Prüfung
(Straßenverkehrsamt)
  20. 12. 2011 09. 01. 2012
  17. 01. 2012 06. 02. 2012
  21. 02. 2012 05. 03. 2012
  13. 03. 2012 02. 04. 2012
  17. 04. 2012 07. 05. 2012
  08. 05. 2012 04. 06. 2012
  19. 06. 2012 09. 07. 2012
  10. 07. 2012 06. 08. 2012
  21. 08. 2012 03. 09. 2012
  11. 09. 2012 01. 10. 2012
  16. 10. 2012 05. 11. 2012
  13. 11. 2012 03. 12. 2012
  11. 12. 2012 Jan. 2013

 

Unterricht

Der Unterricht findet ab 10 Uhr in unserer Fahrschule in der Turmschanzenstraße statt.


Prüfung

Die Ortskundeprüfung findet jeweils ab 8.00 Uhr in der Straßenverkehrsabteilung Magdeburg in der Tessenowstraße 15 statt.

 

Informationen

In der Bundesrepublik Deutschland muss zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxis vor der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde oder nach Landesrecht bestimmte Stelle)
eine Ortskundeprüfung zum Nachweis der Ortskenntnisse abgelegt werden (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 Fahrerlaubnis-Verordnung).

Andere Namen für die Ortskundeprüfung sind Ortskenntnisprüfung, Taxiprüfung und Ortskenntnisnachweis. Bei Gemeinden mit einer Größe von mehr als 50.000 Einwohnern, muss diese Prüfung auch beim Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit Mietwagen abgelegt werden.

Der Umfang einer solchen Prüfung unterliegt den Regelungen der erteilenden Behörden.
Sie erstreckt sich örtlich auf den in der regionalen Taxitarifordnung festgelegten Pflichtfahrbereich (für diesen besteht Beförderungspflicht).

Folgenden Themenkomplexe, die Landeshauptstadt Magdeburg betreffen, werden geprüft:

Tourismus: z.B. Hotels, Gaststätten, Sport- und Kulturstätten und die Straßen, in welchen sich diese befinden

Behörden: Standorte von z.B. Polizeirevieren, Ämtern und Ministerien

Bereich Soziales: Ausgewählte Krankenhäuser und Apotheken mit Angabe von Namen und Straßen

Lagebeschreibungen: Wegbeschreibungen von Abfahrtsort zum Zielort (Benennung der Straßen, die durchfahren werden), Benennung der Standorte von Taxihalteplätzen. Zuordnung ausgewählter Straßen zu den Stadtteilen In der Ortskundeprüfung werden ausschließlich Einrichtungen und Straßen abgefragt, deren Anschriften öffentlich im Telefon-, bzw. Branchenbuch, im Stadtplan oder im Internet bekannt gegeben sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Schreibzeug

Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung: 45,00 EUR pro Teilnehmer Nach vorheriger Abstimmung eines Termines besteht auch die Möglichkeit der Einzelabnahme der Ortkundeprüfung. Die Gebühr hierfür beträgt dann 55,00 EUR