Fahrzeugklassenregelungen

 

 

 

 

 

1) Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG erforderlich.

2) Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben.

3) Die angegebenen niedrigeren Altersgrenzen richten sich nach den detaillierten Vorgaben des BKrFQG.

4) Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren.

zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit