Fahrerlaubnisklassen - Übersicht und Informationen

In den folgenden Kategorien (A - T) gibt es Details zu den Unterschieden der Fahrerlaubnisklassen. Die Informationen dienen dazu, einen kleinen Überblick zu gewinnen. Wir stehen gerne für alle Fragen rund um die verschiedenen Klassen, Voraussetzungen und Angebote zur Verfügung, um genau die passende Fahrerlaubnisausbildung für unsere Fahrschüler zu finden.

 

  • Motorrad Führerschein Klasse A
    A1, A2, Am
  • Pkw Führerschein KLasse B
    BE, B 96
  • Lkw  Führerschein Klasse C
    CE, C1, C1E
  • Bus  Führerschein KLasse D
    DE, D1, D1E
  • Traktor  Führerschein Klasse T
    und L

Erklärungen zu den Zweiradfahrzeugklassen

  Mindestalter: 15 Jahre | Vorbesitz: keiner | eingeschlossene Klassen: keine
 
  • Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • Elektromotor maximal 4 kW Nennleistung
  • Verbrennungsmotor maximal 50 ccm
  • Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
  • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
  • andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) maximal. 4 kW Nutzleistung
  • Elektromotoren maximal 4 kW Nenndauerleistung
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse maximal 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
   

A1

Mindestalter: 16 Jahre | Vorbesitz: keiner | eingeschlossene Klassen: Am
 
  • Leichtkrafträder: Kraftrad bis 125 ccm Hubraum
  • max. 11 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • maximal 15 kW Motorleistung
   

A2

Mindestalter: 18 Jahre | Vorbesitz: keiner | eingeschlossene Klassen: Am
 
  • Mittelschwere Krafträder: Kraftrad bis 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung nötig (keine Theorieprüfung).

   

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (bei zweijährigem Vorbesitz von Klasse A2), 21 Jahre (Dreirädrige KFZ) | Vorbesitz: keiner | eingeschlossene Klassen: Am, A1, A2

 
  • Schwere Krafträder: Kraftrad über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • über 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Motorleistung mehr als 15 kW
    Hubraum mehr als 50 ccm

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung nötig (keine Theorieprüfung).

   

Erklärungen zu den Pkw-Fahrerlaubnisklassen

Mindestalter: 18 Jahre, begleitetes Fahren ab 17 Jahre | Vorbesitz: keiner | eingeschlossene Klassen: Am, L
 
  • Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • maximal 9 Plätzen (einschließlich Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg
   

B96

Mindestalter: 18 Jahre | Vorbesitz: keiner | eingeschlossene Klassen: -
 
  • spezieller Anhängerführerschein für Pkw
    mit einen Anhänger von mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw darf größer sein als 3.500 kg aber nicht größer als 4.250 kg
   

BE

Mindestalter: 18 Jahre | Vorbesitz: B | eingeschlossene Klassen: Am, L
 
  • Anhängerklasse für Pkw
  • schließt alle Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg ein
   

Erklärungen zu den Lkw-Fahrzeugklassen

Hinweis zu den C-Klassen:
Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes (BKrFQG) erforderlich. Weitere Informationen zu dieser Qualifizierung und unseren Kursangeboten gibt es unter "Berufskraftfahrer | Berufskraftfahrer-Qualifizierung".

Lkw  Führerschein Klasse C Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (im Rahmen einer Berufsausbildung) | Vorbesitz: B | eingeschlossene Klassen: C1
 
  • Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulassiger Gesamtmasse
   

CE

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (im Rahmen einer Berufsausbildung) | Vorbesitz: C | eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T (bei Besitz von D1: D1E) (bei Besitz von D: DE)
 
  • Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zulässigen Gesamtmasse
  • mit Anhänger über 750 kg zulässigen Gesamtmasse
   

C1

Mindestalter: 18 Jahre | Vorbesitz: B
 
  • Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg bis 7.500 kg zulässigen Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigen Gesamtmasse
   

C1E

Mindestalter: 18 Jahre | Vorbesitz: C1 | eingeschlossene Klassen: BE (bei Besitz D1: D1E)

 
  • Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zulässigen Gesamtmasse bis 7.500 kg zulässigen Gesamtmasse mit Anhänger über 750 kg zulässigen Gesamtmasse
  • Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässigen Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg
  • Die zulässigen Gesamtmasse einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12.000 kg
 

 

 

Erklärungen zu den Bus-Fahrerlaubnisklassen

Hinweis zu den D-Klassen:
Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes (BKrFQG) erforderlich. Weitere Informationen zu dieser Qualifizierung und unseren Kursangeboten gibt es unter "Berufskraftfahrer | Berufskraftfahrer-Qualifizierung".

Mindestalter: 24 Jahre (23-18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen des Berufsfahrerqualifizierungsgesetzes) | Vorbesitz: B | eingeschlossene Klassen: D1
 
  • Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigen Gesamtmasse
   

DE

Mindestalter: 24 Jahre (23-18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen des Berufsfahrerqualifizierungsgesetzes) |
Vorbesitz:
D | eingeschlossene Klassen: D1E, BE (bei Besitz von C1: C1E)

 
  • Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
  • mit Anhänger über 750 kg zulässigen Gesamtmasse
   

D1

Mindestalter: 21 Jahre , 18 Jahre (im Rahmen einer Berufsausbildung) | Vorbesitz: B | eingeschlossene Klassen: -

 
  • Omnibus mit einer maximalen Länge von 8 Metern und mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigen Gesamtmasse
   

D1E

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (im Rahmen einer Berufsausbildung) | Vorbesitz: C1 | eingeschlossene Klassen: BE (bei Besitz C1: C1E)

 
  • Omnibus der Klasse D1
  • mit Anhänger über 750 kg zulässigen Gesamtmasse
   

Erklärungen zu den Traktor-Faherlaubnisklassen

Landwirtschaftliche Fahrzeuge Klasse L Mindestalter: 16 Jahre | Vorbesitz: keiner | eingeschlossene Klassen: keine
 
  • Traktoren bis 32 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit in der Land‐ oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkei auch mit Anhänger
  • Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger
   

Mindestalter: 18 Jahre, 16 Jahre (eingeschränkte Nutzung) | Vorbesitz: keiner | eingeschlossene Klassen: L
 
  • Traktoren über 32 km/h bis 60 km/h in der Land‐ oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land‐ oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger

Bis zum Alter von 18 Jahren, dürfen mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.